Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Internetagentur Kähler, Telse Kähler und Marco Kähler GbR

In Ergänzung der gesetzl. Bestimmungen sowie sonstiger Vorschriften gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Internetagentur Kähler, Telse Kähler und Marco Kähler GbR, Amselweg 5, 38550 Isenbüttel, Deutschland (nachfolgend Internetagentur) und dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter https://www.internetagentur-kaehler.de/agb jederzeit abrufbar.

2. Angebot, Vertragsabschluss, Form

  1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch die Internetagentur.
  2. Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.
  3. Angebote der Internetagentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Internetagentur zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.

3. Leistungen / Mitwirken

  1. Die Einzelheiten der von der Internetagentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, sowie der schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge.
  2. Nach Aufforderung durch die Internetagentur ist der Kunde innerhalb von 8 Tagen zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet.
  3. Der Kunde stellt der Internetagentur alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Grafiken, Zugangsdaten und so weiter zur Verfügung.
  4. Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der  Telekommunikation) hat die Internetagentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Internetagentur, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
  5. Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.

4. Fremdleistungen

  1. Die Internetagentur wird zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen.
    Der Kunde ist verpflichtet, der Internetagentur hierzu die erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen.
  2. Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Internetagentur durch den Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Internetagentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
  3. Von der Internetagentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Internetagentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Internetagentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Internetagentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

5. Vergütung und Zahlung

  1. Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Internetagentur berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen.
  2. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der schriftlichen, vertragsergänzenden Vereinbarung, gegebenenfalls der Nachhonorierung.
  3. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangelns anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen Vergütungssätze der Internetagentur anwendbar, einzusehen auf Anfrage.
  4. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto und ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

6. Mängelansprüche

  1. Der Kunde hat im Fall der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Internetagentur ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung verpflichtet.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne die Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.

7. Haftung

  1. Die Internetagentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Internetagentur beschränkt sich auf den einmaligen Ertrag der Internetagentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

8. Fremdinhalte / Domain-Namen

  1. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Internetagentur nicht verantwortlich.
  2. Die Internetagentur ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
  3. Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Internetagentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Internetagentur schad- und klaglos.

9. Verwertungsgesellschaften

  1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Internetagentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
  2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an ein nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Internetagentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum der Internetagentur Kähler, Telse Kähler und Marco Kähler GbR – Amselweg 5 – 38550 Isenbüttel.
  2. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde die Internetagentur unverzüglich zu benachrichtigen.

11. Referenznennung

  1. Presseerklärungen, Auskünfte etc. in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Internetagentur den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen (inkl. Logo). Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen wiedersprochen werden.

12. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetzt erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  2. Die Arbeiten der Internetagentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Internetagentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
  3. Über den Umfang der Nutzung steht der Internetagentur Auskunftsanspruch zu.

13. Geheimhaltung

  1. Die Internetagentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

14. Sicherheit

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mail ein offenes Medium ist. Die Internetagentur übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.
  2. Die Internetagentur ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
  3. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrags ist.

15. Hosting

  1. Die von der Internetagentur gehosteten Internetseiten befinden sich auf einen gemanagten Server bei 1&1 Internet AG und Host Europe GmbH.
  2. Verträge mit monatlicher oder vierteljährlicher Kündigung können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von einer Vertragspartei gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Für Störungen innerhalb des Internets und die auf dem Server gehosteten Daten übernimmt die Internetagentur keine Haftung. Weiterhin übernimmt die Internetagentur keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, die direkt oder indirekt mit dem Server verursacht werden.
  4. Störungen, Probleme oder technische Fehler jeglicher Art, die am Server vermutet werden oder nachweisbar sind, müssen während der Vertragslaufzeit sofort aber spätestens noch am gleichen Tag gemeldet werden.

16. Datensicherung

  1. Für die Datensicherung der sich beim Provider des Kunden oder auf dem Server befindlichen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

17. Schlussbestimmung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in jeweils gültiger Fassung, darüber hinaus das Europarecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gifhorn.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Isenbüttel, den 1. Januar 2013

Internetagentur Kähler, Telse Kähler und Marco Kähler GbR

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